Häufig gestellte Fragen:
Was ist ein Buchführungsbüro und was ist der Unterschied zum Steuerberater?
Ein Bilanzbuchhalter darf keine Steuerberatung durchführen, denn nach § 6 Abs. 4 ff StBerG ist den Bilanzbuchhaltern die steuerliche Beratung nicht erlaubt. Ich erledige Ihre laufende Buchhaltung und Lohnabrechnung, stellen Ihnen umfangreiche Auswertungen zur Verfügung und besprechen diese mit Ihnen. Ggf. erstellt Ihr Steuerberater mit den von mir übermittelten Daten Ihren Jahresabschluss und berät Sie in steuerlichen Fragen. Am Jahresende fügen sich diese beiden Leistungen zu einem idealen Ergebnis für Sie zusammen.
Warum soll ich zu Ihnen wechseln?
Die laufenden Buchführungsarbeiten erledige ich zu einem fairen Preis. Durch Spezialisierung auf den Bereich Buchhaltung und lfd. Lohnabrechnung biete ich Ihnen ein hohes Leistungsniveau. Alle Daten bleiben bei mir, es besteht keine Gefahr der Einsichtnahme durch Dritte oder eines Datenverlustes. Durch meinen flexiblen Arbeitszeiteinsatz sichere ich Ihnen eine schnelle und sichere Erledigung zu.
Kann ich im laufenden Jahr zu Ihnen wechseln?
Ein Wechsel zu mir ist jederzeit möglich. Von Ihnen benötige ich nur die letzte Summen- und Saldenliste Ihrer derzeitigen Buchhaltung. Selbstverständlich arbeite ich auch Rückstände auf.
Kann ich weiterhin mit meinem Steuerberater zusammenarbeiten?
Ihr Steuerberater bleibt ein wichtiger Partner. Er berät Sie in steuerlichen Fragen und erstellt Ihren Jahresabschluss.
Ich habe noch keinen Steuerberater. Können Sie mir einen nennen?
Gern nenne ich Ihnen einen Steuerberater aus meinem Netzwerk.
Welche Dienstleistungen bieten Sie außerdem an?
Folgende Arbeiten biete ich zusätzlich an: Mahnwesen, Zahlungsverkehr, Controlling, Unternehmensberatung, Liquiditätsplanung, Existenzgründerberatung, weitere kaufmännische Leistungen auf Anfrage.
Mein Büro arbeitet nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes (§ 6 Ziff. 3 u. 4) für den gewerblichen Buchhalter. Der Leistungsumfang umfasst das Aufbereiten des Buchungsgutes, das Kontieren und Erfassen der lfd. Geschäftsvorfälle auf eigenen EDV-Anlagen und das Erstellen der monatlichen Listen und Auswertungen sowie Zusatzarbeiten im Bereich der Unternehmensberatung.